Global Crypto Market (GCM)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Plattform Global Crypto Market (GCM) sowie sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen GCM und ihren Kunden.
GCM stellt eine Online-Handelsplattform für Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte bereit, über die Kunden digitale Assets kaufen, verkaufen und sicher verwahren können.
Die Nutzung der Plattform setzt die Erstellung eines Kundenkontos voraus. Der Kunde ist verpflichtet, korrekte und vollständige Angaben zu machen und seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe des Kontos an Dritte ist nicht gestattet.
Zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung führt GCM Identitäts- und Sicherheitsprüfungen (KYC/AML) gemäß den gesetzlichen Vorschriften durch. Kunden sind verpflichtet, gültige Ausweisdokumente sowie ggf. weitere Nachweise bereitzustellen.
Einzahlungen können in Fiat- oder Kryptowährungen erfolgen. Auszahlungen erfolgen ausschließlich an verifizierte Konten oder Wallets, die auf den Namen des Kunden lauten.
GCM haftet nicht für Verluste, Systemausfälle, technische Störungen oder Handlungen Dritter, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens GCM. Eine Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Die jeweils gültigen Gebühren, Spreads und Servicekosten sind in der Gebührenübersicht auf der Website veröffentlicht und können jederzeit angepasst werden. Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.
GCM behält sich das Recht vor, Kundenkonten bei Verstößen gegen Gesetze, regulatorische Vorgaben oder diese AGB jederzeit zu sperren oder zu kündigen. Ein Anspruch auf Wiederherstellung eines gesperrten Kontos besteht nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
(1) Der Inhaber eines Depots bei Global Crypto Market GmbH verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit der Verwaltung, Rückführung oder Übertragung seines Depots entstehenden Kosten, Gebühren und Auslagen vollständig zu tragen.
(2) Sollte der Depotinhaber die Kosten der Rückführung, Verwaltung oder Transaktionsabwicklung nicht oder nicht fristgerecht begleichen, ist GCM berechtigt,
(3) GCM ist ferner berechtigt, bereits entstandene Aufwendungen gemäß § 670 BGB (Ersatz von Aufwendungen des Beauftragten) sowie § 280 BGB (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung) gegenüber dem Depotinhaber geltend zu machen.
(4) Gerät der Depotinhaber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. GCM behält sich zudem das Recht vor, die Forderung an Dritte (z. B. Inkassounternehmen) abzutreten.
(5) Eine Rückführung oder Auszahlung von Vermögenswerten erfolgt ausschließlich nach vollständiger Kostendeckung und Begleichung aller offenen Gebühren.
(1) GCM steht im Rahmen der Geschäftsbeziehung ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB zu, solange der Depotinhaber seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt.
(2) Dieses Recht umfasst insbesondere die Berechtigung,
bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Beträge zu verweigern.
(3) Der Depotinhaber erkennt ausdrücklich an, dass die Rückführung oder Auszahlung seiner Werte erst nach vollständiger Kostenübernahme und Gebührenzahlung erfolgt.